Antragsgesuch
Richtlinien
Unsere Stiftung gewährt dort Unterstützungen, wo keine anderen Geldgeber zuständig oder vorhanden sind und ungedeckte Kosten anstehen. Dies bedeutet, dass die Stiftung keine Leistungen ausrichtet, wenn Sozialfürsorge, IV, Krankenkasse, der Kanton, das Bundesamt für Sozialversicherungen oder Ergänzungsleistungen für finanzielle Unterstützung zuständig sind. Eine mögliche Eigenleistung der Gesuchsteller wird ebenfalls geprüft. Der Wohnsitz muss im Kanton Bern sein.
Gesuche von Einzelpersonen
Es muss eine Notlage oder ein grundlegender Mangel bestehen, der das Gesundwerden oder das erreichte Lebensniveau eines psychisch kranken Menschen gefährdet. Wir unterstützen Methoden, Behandlungen und Vorhaben, die der Gesundung und der Wiedereingliederung dienen, aber anderweitig nicht finanzierbar sind. Ebenso können wir rehabilitative Aktivitäten einmalig mitfinanzieren. Therapeutische Leistungen, die durch die Krankenkassen nicht anerkannt und finanziert werden, sowie Spitalkostenbeiträge und Selbstbehalte der Krankenkassen, übernimmt unsere Stiftung in der Regel nicht.
Gesuche für Projekte
Wir unterstützen Projekte, die dazu beitragen, dass die psychiatrische Versorgung besser den Bedürfnissen und Notwendigkeiten angepasst werden kann, soweit die Zuständigkeit dafür nicht beim Kanton liegt. Längerfristige Projekte müssen nachhaltig sein.
“ Für Ihre grosse Unterstützung bedanke ich mich von ganzem Herzen! ... Im Moment scheint die Sonne auf meinen Esstisch, während ich diese Karte schreibe! Ein Zeichen vom Himmel... Viele Engel sind auf und für unsere Erde im Dienst und Ihr Verein gehört dazu. ”